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SB/-in Bundesbau - Bachelor Elektrotechnik
Arbeitgeber: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Technische Verwaltung
- Ort
- Magdeburg
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 24.03.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Gehobener Dienst | TV-L E 12
- Kennziffer
- SB/-in Bundesbau/Elektro
- Kontakt
-
Karina Fräßdorf
Mailkontakt
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- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Stellenausschreibung
veröffentlicht am: 28. Februar 2025
Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt sucht ab sofort
einen Bachelor of Science (B.Sc.) der Fachrichtung Elektrotechnik o.ä. (m/w/d)
für die Bearbeitung von Bauangelegenheiten des Bundes im Fachgebiet „Elektro“
Der Bund ist einer der großen Auftraggeber im Bereich des Bauens. Über 4.000 Beschäftigte im Bundesbau setzen jährlich rd. 3,2 Mrd. EUR um und sichern mit ihrer baufachlichen
Kompetenz und ihrem großen Engagement die Funktionsfähigkeit unseres Staates.
Auf dem Sachbearbeiter-Arbeitsplatz sind folgende Aufgaben zu erledigen:
- Bearbeitung von Grundsatzaufgaben der Fachaufsicht Bundesbau, insbesondere Bearbeitung von betriebstechnischen Angelegenheiten für die Sachgebiete Elektrotechnik, Fernmeldetechnik und Informationstechnik, d.h. z.B.
- Abstimmung mit dem Bund zu Erlasslagen, Vorschriften, Gesetzgebung etc.
- Ableitung von Handlungsanweisungen für die Fachaussichtsführende Ebene
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu Prüfungsmittelungen der Rechnungshöfe
- Erarbeitung von Grundsätzen der Planung, Ausschreibung und Vergabe von Leistungen
- Fachtechnische Prüfung von Bauunterlagen für Baumaßnahmen des Bundes, des BMVg, Zivil- und Zuwendungsbaumaßnahmen einschl. Erstellen der Prüfberichte zur fachlichen Richtigkeit und Funktionalität sowie Wirtschaftlichkeit einschl. Formulierung von Auflagen etc. sowie Beratung der Nutzer/Bedarfsträger
- Fachtechnische Beratung, Koordinierung und Begleitung von Baumaßnahmen mit besonderer Militärtechnik (spezifische Fachaufsicht)
- Bearbeitung von betriebstechnischen Angelegenheiten zum Thema Wartung und Instandhaltung zu den unter Anstrich 1 genannten Sachgebieten, insbesondere Anleitung der Baudurchführenden Ebene
Am Dienstort Magdeburg bieten wir:
- ausgezeichnete, moderne familienfreundliche Arbeitsbedingungen in einem kompetenten und engagierten Team
- mögliche Aufgabenerfüllung in verschiedenen Teilzeitmodellen sowie in flexibel gestaltbaren Arbeitszeiten
- Möglichkeit der Aufgabenerfüllung in Wohnraumarbeit
- ein Entgelt der Entgeltgruppe E 12 TV-L *
*Ingenieuren kann im begründeten Einzelfall außertariflich eine Fachkräftezulage von monatlich bis zu 1.000 Euro gewährt werden. Die Zulage kann längstens für die Dauer von fünf Jahren gewährt und ein- oder mehrmalig bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren verlängert werden.
Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
- abgeschlossener Bachelorstudiengang der Fachrichtung Elektro-, Nachrichten- und/oder Informationstechnik
- spezielles Fachwissen auf dem Gebiet der Stark- und Schwachstromtechnik sowie Beleuchtungs-, Fernmelde- und Gebäudeleittechnik
- grundlegende Kenntnisse der VDE-Normen
- einschlägige Kenntnisse der baurechtlichen Vorschriften (z.B. HOAI, VOB, VOL etc.)
- Kenntnisse der fachspezifischen Vorschriften des Bundesbaus (RBBau) sind wünschenswert
- sicherer Umgang mit der PC-Standardsoftware
- überdurchschnittlicher mündlicher und schriftlicher Ausdruck
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit; Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen sowie ein überdurchschnittliches Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Teamfähigkeit
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind ausdrücklich erwünscht.
Ihre Bewerbung richten Sie online oder per Post bitte bis zum 24. März 2025 an das
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 12
Editharing 40
39108 Magdeburg
Weitere Informationen erhalten Sie fernmündlich
- zum Aufgabeninhalt unter der Rufnummer 0391-567-1094 (Herr von Reitzenstein) oder
- zu personalwirtschaftlichen Fragen unter der Rufnummer 0391-567-1222 (Herr Frühling).
Bewerbungskosten werden nicht erstattet.Sofern Sie Ihre Bewerbung per Post einreichen, fügen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei; anderenfalls werden die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber/-innen nach sechs Monaten vernichtet.
Datenschutzhinweise für Bewerber (m/w/d)
gem. Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren beim<br/> Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Sie sind Bewerber/Bewerberin in einem Auswahlverfahren, in dessen Rahmen das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (MF LSA) Ihre persönlichen Daten verarbeitet. Das MF LSA informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können.
1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde
- Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist das MF LSA. Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist das Referat 12. Die entsprechenden Kontaktdaten für das MF LSA lauten:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 - 0
E-Mail: mf-f-referat12@sachsen-anhalt.de
2. Den nach Art. 37 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO benannten Behördlichen Datenschutzbeauftragten des MF LSA erreichen Sie wie folgt:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 - 1166
E-Mail: datenschutz-mf@sachsen-anhalt.de
3. Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DSGVO ist der
Landesbeauftragte für den Datenschutz
Otto-von-Guericke-Straße 34a,
39104 Magdeburg
Tel.: (0391) 81803 - 10
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de (mailto:poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de)
2. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient der Durchführung eines Bewerbungsauswahlverfahrens, an welchem Sie als Bewerber/Bewerberin teilnehmen, und der Vorbereitung der Einstellung, Abordnung oder Versetzung. Rechtsgrundlagen sind § 84 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt ggf. in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt - DSAG LSA bzw. Art. 6 Absatz 1 Buchstaben b), c) oder e) DSGVO.
3. Kategorien personenbezogener Daten
Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, bspw. zur Einsichtnahme in die Personalakte, werden die nachfolgend aufgeführten, für das Bewerbungsauswahlverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert
- Personendaten (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum),
- Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse),
- Behinderung/Gleichstellung,
- Daten zur Ausbildung und Weiterbildung,
- Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang,
- Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen,
- Fachliche Interessen sowie angegebene Ortswünsche,
- Angabe zu sonstigen Qualifikationen und
- Datum der Bewerbung.
Bei einer Bewerbung per E-Mail werden alle mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DSGVO i. V. m. § 164 SGB IX verarbeitet.
4. Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt werden Empfänger/Empfängerin von Daten
Das MF LSA verarbeitet Ihre Daten, soweit dies zum Zweck des Auswahlverfahrens erforderlich ist und eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Dies schließt die Übermittlung der Daten an Vertreter des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (Einstellungsbehörde) sowie weiteren nach Rechtsvorschriften zu beteiligende Gremien (Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte des MF LSA, Hauptpersonalrat und Hauptschwerbehindertenvertretung beim MF, Gesamtpersonalrat beim Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt) ein.
5. Löschfristen
Nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens werden die Daten gelöscht. Abgeschlossen ist ein Auswahlverfahren, wenn die Auswahlentscheidung nicht mehr angegriffen bzw. Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit erfolgt eine Löschung erst, sofern und soweit keine gesetzliche Bestimmung einer Löschung entgegensteht, die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. In der Regel wird eine Löschung etwa drei Monate nach der Auswahlentscheidung erfolgen. Eine Bewerbung per E-Mail wird unter den genannten Voraussetzungen und Einschränkungen gelöscht.
6. Rechte als betroffene Person
Ihnen steht das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten aus Art. 16 DSGVO zu. Zudem haben Sie nach Art. 15 Absatz 1 DSGVO das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Auskunft über die Herkunft, die Empfänger/Empfängerinnen oder Kategorien von Empfängern/Empfängerinnen der personenbezogenen Daten sowie auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Ihrer Daten. Gemäß Art 15 Absatz 3 DSGVO besteht ein gesondertes Recht auf Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten, bzw. auf Zurverfügungstellung stellen in einem gängigen elektronischen Format. Gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO können Sie die Löschung verlangen, wenn u.a. die Daten nicht mehr für die Zwecke notwendig sind, für die sie verarbeitet wurden oder wenn sie unrichtig sind und keine weitere Speicherung aufgrund der Regelung nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist. Sie können nach Art. 21 DSGVO der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für das Bewerbungsverfahren widersprechen. Erfolgt die Verarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung, besteht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Bei notwendigen Erhebungen bei anderen Stellen oder Personen als der betroffenen Person erfolgt ein individueller Hinweis, soweit nicht im Einzelfall die Informationspflicht entsprechend Art. 14 Abs. 5 DSGVO keine Anwendung findet.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, steht Ihnen nach Art. 77 DSGVO das Recht der Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 c)) zu. Sie können in diesem Fall nach Art. 38 Abs. 4 DSGVO auch den Behördlichen Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 b)).
7. Allgemeiner Hinweis
Die Bereitstellung Ihrer gemäß Anforderungsprofil der jeweiligen Ausschreibung erforderlichen personenbezogenen Daten ist für eine Einbeziehung Ihrer Bewerbung in das Stellenausschreibungsverfahren und somit für eine mögliche spätere Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zwingend erforderlich. Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten durch Nutzung des Rechtes auf Widerspruch, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, durch Nichteinwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten oder durch Widerruf einer erteilten Einwilligung führt daher zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
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