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Werkstudentin/Werkstudent (m/w/d) Grundlagenermittlung in der Stadtentwässerung
Arbeitgeber: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Sonstige Bereiche
- Ort
- Duisburg
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Teilzeit
- Bewerbungsfrist
- 31.03.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Einfacher Dienst
- Kontakt
-
Frau Kleinschulte
Telefon: (0203) 283 - 94490
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Unsere Arbeit bewegt viel!
Für die Grundlagenermittlung / Strategische Planung des Geschäftsbereichs Stadtentwässerung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet für 24 Monate, für 20 Stunden pro Woche eine/einen
Werkstudentin/Werkstudent (m/w/d) Grundlagenermittlung in der Stadtentwässerung
Ihre Aufgaben
- Sie unterstützen die Projektleitung in verschiedenen Bereichen der Grundlagenermittlung und strategischen Planung
- Sie wirken bei der Erhebung von Daten für Generalentwässerungsplanungen mit
- Sie bauen hydraulische Kanalnetzmodelle auf und pflegen diese
- Sie arbeiten mit externen Ingenieurbüros bei hydraulischen Defizitanalysen und Schmutzfrachtberechnungen zusammen
- Sie analysieren TV-Untersuchungen und bewerten den baulichen Zustand von Abwasseranlagen
- Sie erstellen Maßnahmenprogramme für das öffentliche Kanalnetz
Ihr Profil
- Sie befinden sich im fortgeschrittenen Bachelor- oder am Anfang des Masterstudiums einer naturwissenschaftlichen oder technischen Fachrichtung, vorzugsweise mit dem Studienschwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft
- Kenntnisse wasserwirtschaftlicher Regelwerke (z. B. DWA, DIN, SüwVO Abwasser)
- Analytisches Denken und eine strukturierte Arbeitsweise
- Interesse an Stadtentwässerung und der Kanalnetzhydraulik
- Sie arbeiten strukturiert und haben die Fähigkeit, komplexe Projektaufgaben zielorientiert eigenständig oder im Team zu bearbeiten
Gehalt
Das Gehalt entspricht Entgeltgruppe 4 TVöD-VKA.
Bewerbungen von Frauen sowie schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung bevorzugt berücksichtigt.
Als Werkstudentin/Werkstudent (m/w/d) sind Sie immatrikuliert an einer Hochschule und arbeiten maximal 20 Stunden pro Woche.
Weitere Informationen
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